Die Vorgeschichte: Käufer nehmen häufig ein Darlehen auf, um eine Immobilie zu kaufen. Als Sicherheit für das Darlehen wird häufig die Immobilie belastet, die erworben wird. Ins Grundbuch wird diese Belastung als sogenannte Grundschuld eingetragen. Die bestellte Grundschuld ist eine Sicherheit für die Bank. Der Verkäufer übernimmt keinerlei persönliche Haftung für die Grundschulden des künftigen Eigentümers der Immobilie.
Wird diese Immobilie nun verkauft und stehen noch alte Grundschulden im Grundbuch, müssen diese gelöscht werden. Dafür benötigt der Verkäufer eine Löschungsbewilligung seiner Bank. Sind noch Kredit-Abzahlungen offen, wird die Bank der Löschung nur dann zustimmen, wenn der Verkäufer eine Differenzzahlung leistet oder der kommende Erlös aus dem Verkauf die noch offenen Zahlungen deckt.