Immobilien können nur rechtskräftig den Eigentümer wechseln, wenn von beiden Parteien, Käufer und Verkäufer, ein notariell beglaubigter Kaufvertrag unterschrieben wird. Der Notar-Termin ist eine Vorgabe des Gesetzgebers, um die Bedeutung und Tragweite der Kaufentscheidung klarzumachen.
Darum muss der Kaufvertrag dem Käufer auch zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin vorliegen, damit genügend Zeit bleibt, alle Informationen genau durchzulesen und eventuelle Fragen zu klären. Der Notar sorgt dafür, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Vertragsunterzeichnung gegeben sind. Er holt eventuell erforderliche Unterlagen sowie Genehmigungen ein und prüft diese. Darüber hinaus muss er dem Käufer mitteilen, wenn der Kaufpreis fällig ist – erst dann muss dieser bezahlen. Der Notar sorgt außerdem für die Eigentumsumschreibung und Löschung nicht übernommener Belastungen, sobald der Kaufpreis gezahlt wurde. Grundsätzlich ist der Notar zur Neutralität verpflichtet und muss einen ausgewogenen Vertrag gestalten, der die Interessen beider Parteien berücksichtigt. Sollte es noch vertragliche Unstimmigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer geben, kann der Notar dazu beitragen, wie man diesen Konflikt im Sinne beider lösen kann. Sie haben aber ja auch noch unser Team von Schacher Immobilien an Ihrer Seite. Wir stehen Ihnen ebenfalls als neutrale Ratgeber zur Seite und sorgen für einen reibungslosen Verkauf oder Kauf.