Fragen an Schacher Immobilien

Warum ist beim Verkauf einer Kapitalanlage die Spekulationsfrist ein wichtiger Faktor?

Gewinne aus privaten Immobilienverkäufen sind nach dem Einkommensteuergesetz steuerpflichtig und es fällt Spekulationssteuer dafür an. Um Privatpersonen beim Verkauf von Kapitalanlagen steuerlich zu entlasten, hat der Gesetzgeber vor vielen Jahren eine Spekulationsfrist von zehn Jahren festgesetzt. 

Verkauft ein privater Verkäufer eine Immobilie, nachdem er mindestens zehn der Eigentümer war und diese als Kapitalanlage vermietet hat oder nachdem er zuvor zweieinhalb Jahre selbst in der Immobilie wohnte, so ist der Veräußerungsgewinn der Immobilie steuerfrei. Bei ständig selbst genutzten Immobilien ist die private Veräußerung generell nicht von der Spekulationsfrist berührt. Gerade bei Scheidungen oder Umzügen in eine andere Stadt, für die frisches Kapital benötigt wird, um beispielsweise eine neue Immobilie zu kaufen, kommt es leider oft vor, dass die Eigentümer einer Immobilie die Spekulationsfrist nicht abwarten wollen oder können. Wir helfen Verkäufern, ihre Entscheidung auf eine sichere und fundierte Basis zu stellen. Mit unserer fundierten Wertermittlung, auch Immobilienbewertung genannt, ermitteln wir den aktuellen Marktwert der Immobilie. Auf dieser Basis errechnen wir gemeinsam, ob ein frühzeitiger Verkauf sinnvoll ist oder ob die Immobilie besser weiterhin vermietet werden soll und andere Lösungen greifen sollten. Sie können sich auf eines verlassen: Ob Sie eine Kapitalanlage in Berlin oder Brandenburg haben – wir beraten Sie als Immobilienmakler aus Falkensee und Berlin vorausschauend, fachkundig und umfassend. Ihr Team von Schacher Immobilien 

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