Die Unbedenklichkeitsbescheinigung brauchen Sie beispielsweise, wenn Sie eine Immobilie erwerben. Sie bestätigt die Zahlung der Grunderwerbsteuer und wird vom nach schriftlichem Antrag von Ihrem Finanzamt ausgestellt.
Obwohl die Zahlung der Grunderwerbsteuer keine Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung ist, sind die Grundbuchämter angewiesen, ohne Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Eintragung vorzunehmen. Defacto ist eine Eintragung ins Grundbuch ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht möglich. Liegen bei Ihnen keine Steuerrückstände vor und haben Sie alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllt, besteht ein Anspruch auf die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Gern erläutern wir Ihnen persönlich, welche Unterlagen Sie benötigen, um alle Voraussetzungen für die Eintragung ins Grundbuch als neuer Eigentümer zu erfüllen.
Ihr Team von Schacher Immobilien aus Falkensee und Berlin.