Vor der Beurkundung: Der Notar bespricht mit dem Verkäufer und dem Käufer die jeweiligen Zielvorstellungen und informiert sie dabei über die Regelungsmöglichkeiten. Gleichzeitig prüft er das Grundbuch, um die Eigentümerdaten und Belastungen für den Verkäufer bzw. Eigentümer festzustellen, die in der Gestaltung und Abwicklung des Grundstückkaufvertrages berücksichtigt werden müssen. Nach dieser Vorbesprechung erstellt der Notar den Entwurf eines sachgerechten und ausgewogenen Kaufvertrags und berät beide Vertragsbeteiligten unparteilich. Dabei muss er beide umfassend, objektiv und neutral über alle Rechtsfolgen des Kaufvertrages aufklären. Der Notar hat dabei insbesondere auch darauf zu achten, dass der Käufer und der Verkäufer keine ungesicherten Vorleistungen bei der Abwicklung des Grundstückskaufes erbringen. Den Entwurf muss er rechtzeitig an die Vertragsparteien übersenden, damit sichergestellt ist, dass sich jeder mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinandersetzen kann und auch offene Fragen klären kann, die vor dem eigentlichen Notartermin auftreten. Wir von Schacher Immobilien stehen unseren Käufern und Verkäufern stets in allen Fragen zum Vertrag zur Seite, gehen alles mit beiden Seiten genau durch und sorgen für maximale Transparenz und dass alle Fragen geklärt werden. Wichtig für Käufer, die ihren Immobilienkauf mittels eines Darlehens tätigen: Wenn Sie als Käufer eine Finanzierung für den Immobilienkauf benötigen, das durch Grundpfandrechte abgesichert werden muss, beurkundet der Notar deren Bestellung und beantragt ihre Eintragung im Grundbuch. Die erforderlichen Unterlagen sollten bereits vor der Beurkundung an den Notar zur weiteren Vorbereitung übermittelt werden, damit die Bestellung unmittelbar nach der Beurkundung des Kaufvertrages erfolgen kann.
Während der Beurkundung: In der Beurkundung wird der Notar den Vertrag den Vertragsparteien vorlesen – ein Verzicht hierauf ist nicht zulässig und führt zur Unwirksamkeit des Vertrags. Bei der Verlesung erläutert der Notar den rechtlichen Inhalt und berücksichtigt Änderungs- und Ergänzungswünsche der Parteien. Die Verlesung durch den Notar gibt den Vertragsparteien und besonders dem Käufer die Gelegenheit, Fragen zu rechtlichen Unklarheiten zu stellen und sich den genauen Ablauf erläutern zu lassen. So stellt der Notar sicher, dass sich der Käufer bei Unterzeichnung der rechtlichen Tragweite und vor allem der Verbindlichkeit des Vertrages bewusst ist. Wir sorgen aber schon zuvor für eine umfassende Besprechung des Vertrags, so das beim Notartermin bereits alles geklärt sein sollte.
Nach der Beurkundung: Nach der Beurkundung des Kaufvertrags sorgt der Notar für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung, die das Grundstück für den Käufer im Grundbuch „reserviert“. Außerdem kümmert sich der Notar um die Unterlagen, die für den rechtssicheren und lastenfreien Erwerb durch den Käufer erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise die Bescheinigung der Gemeinde über den Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht oder die Löschung eingetragener Grundpfandrechte, die noch für den Verkäufer auf dem Grundstück liegen. Des Weiteren meldet der Notar den Kaufvertrag dem Finanzamt. Der Käufer erhält dann zügig seinen Grunderwerbsteuerbescheid. Wenn der Käufer eine Finanzierung für den Immobilienkauf benötigt und diese mittels Grundpfandrechten absichern möchte, beurkundet der Notar die Bestellung der Grundpfandrechte und beantragt ihre Eintragung im Grundbuch. Was viele nicht wissen: Bezahlt wird der Kaufpreis jetzt noch nicht. Der Notar sorgt dafür, dass der Käufer erst dann den Kaufpreis zahlt, wenn dem Grundstückserwerb nachgewiesenermaßen keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Erst wenn er das geprüft hat, teilt er dem Käufer die Fälligkeit des Kaufpreises mit. Sobald der Verkäufer den Kaufpreis erhalten hat und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorliegt, beantragt der Notar die Umschreibung des Grundstücks im Grundbuch. Abschließend überprüft der Notar die Eintragungsmitteilung des Grundbuchamtes. Dabei achtet er besonders darauf, dass zwischenzeitlich keine neuen Eintragungen erfolgt sind, denen der Käufer nicht zugestimmt hat und die seine Rechte beeinträchtigen.
Sie sehen, der Notar tut auch etwas für sein Geld und sorgt mit uns Immobilienmaklern dafür, dass Sie einen rechtssicheren und auch finanziell abgesicherten Immobilienkauf oder Immobilienverkauf tätigen. Wir werden Ihnen, aber alles noch einmal ganz genau erklären. Schacher Immobilien informiert Sie umfassend und kompetent.