Fragen an Schacher Immobilien

Was versteht man unter einer Erbpacht?

Bei der Erbpacht wird ein Grundstück nicht gekauft, sondern für meist 99 Jahren gepachtet. Erbrechtgeber sind meist Kommunen, Kirchen oder Stiftungen, häufig aber auch Privatpersonen. Der Vertrag über die Erbpacht muss notariell abgeschlossen werden, während der Laufzeit kann der Erbpächter die Immobilie selbst nutzen, vermieten und grundsätzlich auch verkaufen. 

Der Erbpachtzins, den der Pächter bezahlen muss, beträgt in der Regel 4 bis 6 Prozent des Grundstückswertes pro Jahr. Gerade früher, in Zeiten hoher Zinsen, brachte dieses Modell hohe Vorteile: Die Erbpacht war meist günstiger als die Finanzierungsraten, die beim Grundstückskauf angefallen wären. Läuft der Erbpachtvertrag nach besagten 99 Jahren aus und wird er nicht verlängert, dann fällt das Grundstück an den Verpächter zurück. Für die darauf errichtete Immobilie muss er eine Entschädigung bezahlen, die laut Erbbauverordnung mindestens zwei Drittel des Hauswertes betragen muss. Wichtig zu wissen: Erbpacht-Verträge sind nicht kündbar. Es gibt nur eine Ausnahme, und das ist der sogenannte Heimfall, wenn der Pächter Eigenbedarf anmeldet oder eine unzumutbare Verwahrlosung des Erbpachtgrundstücks vorliegt. 

Gern erklären wir Ihnen die genauen Hintergründe und beraten Sie als Ihre Immobilienmakler für Falkensee, Berlin und Potsdam umfassend, kompetent und vorausschauend. Kommen Sie auf uns zu! 

Ihr Team von Schacher Immobilien.

Daten­schutz­ein­stellungen

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Karten, Videos und Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden von den externen Komponenten ggf. auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Komponenten können Sie jederzeit widerrufen. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung