Bei Immobilienverkäufen bezahlt in der Regel der Käufer die Provision. In Berlin und Brandenburg wird üblicherweise eine Provisionszahlung in Höhe von 7,14 % des Kaufpreises (inklusive 19% MwSt.) fällig – es sei denn, ein Immobilienmakler hat mit dem Verkäufer des Hauses, der Wohnung oder des Grundstücks eine andere Regelung, wie etwa eine Aufteilung der Provisionszahlung zwischen Verkäufer und Käufer, vereinbart. Die Provisionszahlung wird immer dann fällig, wenn die Aktivitäten des Maklers ursächlich für das Zustandekommen des Verkaufs waren (§ 652 BGB Abs.1).