Beauftragt man in Deutschland einen Gutachter, den Wert eines Wohnhauses zu bestimmen, kommen drei verschiedene Verfahren zur Anwendung: Beim Vergleichswertverfahren, das vor allem bei unbebauten Grundstücken angewandt wird, ermittelt der Sachverständige den Verkehrswert, indem er Vergleichspreise möglichst gleichartiger, zeitgleich angebotener bzw. verkaufter Immobilien heranzieht.
Dieses Verfahren wird vor allem bei unbebauten Grundstücken angewandt. Beim Sachwertverfahren, das häufig bei selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern Verwendung findet, leitet sich der Verkehrswert eines Gebäudes aus dessen Herstellungskosten ab. Ausgangspunkt für den Sachwert bilden hierbei die Kosten, die durch eine Neuerrichtung des Gebäudes entstehen würden. Ein Ertragswertverfahren wenden die Sachverständigen vor allem bei bewirtschafteten Immobilien an. Dazu gehören Renditeobjekte wie Miet- bzw. Mehrfamilienhäuser oder etwa gemischt genutzte Objekte. Bei dieser Rechnung steht der nachhaltig erzielbare Reinertrag im Fokus.
Jedes dieser Verfahren wird also bestimmten Nutzungsarten von Immobilien gerecht. Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie erfahren? Fragen Sie Schacher Immobilien – wir sagen Ihnen den Preis ganz genau.